Schulordnung


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Maßnahmen


Wenn einer von uns die Regel nicht einhält, suchen wir zunächst das Gespräch miteinander.

 

Darüber hinaus gilt Folgendes:

 

Ich muss Dinge, die ich wegnehme oder zerstöre, ersetzen.

Verletze oder beleidige ich andere, muss ich mich mündlich oder schriftlich entschuldigen.

 

Störe ich wiederholt den Unterricht, bekomme ich die „Rote Karte“ (einen Eintrag ins rote Buch).

 

Gefährde ich andere Kinder durch mein Verhalten oder folge ich nicht den Anweisungen im Sport- und Schwimmunterricht, kann ich zeitweise von diesem Unterricht ausgeschlossen werden.

 

Befolge ich trotz mehrmaliger Ermahnungen die Pausenordnung nicht, muss ich anschließend in einer anderen Klasse arbeiten.

 

Wenn ich Hausaufgaben häufig vergesse, muss ich länger in der Schule bleiben und sie nachholen.

 

Diese Regeln gelten auch in der Nachmittagsbetreuung.

 

Im Schulgesetz sind als Ordnungsmaßnahmen vorgesehen: schriftlicher Verweis, Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, Androhung der Entlassung von der Schule, Entlassung von der Schule.

 

 

Wenn alle diese Regeln einhalten, kann unser Schulhaus fest auf dem Boden stehen.

Wir können uns an der Schule wohl fühlen und miteinander gut lernen.

Du bist wichtig! Es kommt auf deinen Beitrag an!

 

 

Besprich die Regeln mit deinen Eltern und unterschreibt gemeinsam.